Arbeitsmittel müssen geprüft werden - Wir übernehmen das für Sie!
Jedes Unternehmen ist nach Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet – unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, der Erfahrungen im Betrieb und nach Herstellerangaben – Art, Umfang und Fristen für die Prüfung von Arbeitsmitteln zu ermitteln.
Arbeitsmittel sind u.a Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden z. B. Hammer, Bohrmaschine, Flurförderzeuge, Druckmaschine etc.. Aber auch Leitern und Tritte, Regalanlagen, Gerüste, Rolltore usw. gehören dazu.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Arbeitsmittel für die sichere Benutzung auf dem Stand zu halten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und ein Angebot zu erhalten, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.