Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt Betriebe, Organisationen und Unternehmen in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist sehr breit gefächert und dessen zeitliches Ausmaß unternehmens- und branchenspezifisch. Wichtige Kriterien sind Qualifikation und die Einsatzzeiten, die für das Unternehmen gesetzlich festgelegt sind. Für die Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit spricht die Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung vorhandener Gefährdungspotenziale. Diese lässt einen sachlicheren Umgang auf dem Gebiet erwarten. Vermeiden Sie durch eine sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten mit präventiven Maßnahmen. Gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Arbeitsschutzbehörden.
Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und nach der DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aus. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:
- Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
- Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten
Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften:
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
- Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
- Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen/ Geräte
- Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z. B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
- Hilfe bei der Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatz-, Arbeitsschutz-, Arbeitsstätten- und PSA-Benutzung- (Persönliche Schutzausrüstung) sowie Lärm- und Vibrationsverordnung