Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bedeutet - die systematische Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6). Die Beschäftigten haben Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Daher muss in jedem Betrieb regelmäßig und anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Dies zahlt sich für Unternehmen, Betriebe und Organisationen aus - frühzeitig erkannte Gefährdungen und geeignete Maßnahmen verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern wirtschaftliche Verluste, senken unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle der Beschäftigten, tragen zur Qualitätssicherung bei und verbessern die Arbeitsbedingungen. Gefährdungen am Arbeitsplatz sind allgegenwärtig und können zudem sehr vielfältig sein. Wichtige Voraussetzungen für die Qualität der Arbeit ist Sicherheit und Gesundheit!
Wer berät und unterstützt dabei?
Gefährdungsbeurteilungen erfordern Sachkenntnisse über betriebliche Arbeitsabläufe, über die Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen. Unsere Experten besitzen ein hohes Maß an Erfahrungspotenzial und haben für Sie praxisnahe Lösungen.